eine Kampagne von: Deutsche Umwelthilfe
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Sparsam

Reifen der Klasse A sparen im Vergleich zu Reifen der Klasse G bis zu 7,5% Kraftstoff ein.

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Sicher

Reifen der Klasse A können den Bremsweg auf nasser Fahrbahn im Vergleich zu Reifen der Klasse F um 30% reduzieren.

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Leise

Reifen mit einer schwarzen Welle reduzieren das Abrollgeräusch um 20% im Vergleich zu Reifen mit drei schwarzen Wellen.

Frequently Asked Questions

1. Worum geht es bei der Reifenkennzeichnungsverordnung und was ist das Ziel der Kennzeichnung?

Die Kennzeichnung von Reifen wird europaweit durch eine Verordnung der Europäischen Kommission 1222/2009 gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Kennzeichnung von Reifen sollen genormte Informationen bereit gestellt werden, die dem Verbraucher eine sachkundige Kaufentscheidung ermöglichen. Außerdem soll sie  erreichen, dass v.a. die drei wesentlichen Reifeneigenschaften Rollwiderstand, externes Rollgeräusch und Nassbremsverhalten über die in den gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen hinaus verbessert werden. Das mit der Verordnung festgelegte Label ist in Anlehnung an bereits bekannte Label für Elektrogroßgeräte gestaltet und enthält die bekannte Einteilung in unterschiedliche Klassen mit farbiger Kennzeichnung.  

2. Müssen alle Reifen gekennzeichnet werden und ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht?

Ab dem 1. November 2012 müssen alle Reifen für Pkw, leichte und schwere Nutzfahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2012 produziert wurden mit einem Label gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung ist bereits ab dem 1. Juni 2012 möglich.

Ausgenommen von der Regelung sind folgende Reifen:

  • runderneuerte Reifen
  • Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgte
  • Notreifen des Typs T
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635 mm
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmten sind

Reifen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge müssen zunächst noch keine Kennzeichnung zur Nasshaftung auf dem Label zeigen, da für sie noch keine Prüfmethode festgelegt werden konnte. 

3. Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Durch die Vorgaben auf EU-Ebene wurden ausdrücklich verschiedene Pflichten verteilt. 

Die EU-Kommission muss detaillierte Information über Inhalt und Form des Labels sowie einen „Fuel saving calculator“ auf Ihrer Webseite zur Verfügung stellen.

Die Reifenhersteller müssen das EU-Reifenlabel als Aufkleber oder gedruckte Kennzeichnung sowie die Labelwerte im Rahmen der Produktkommunikation (technisches Werbematerial und technische Unterlagen) bereitstellen.

Fahrzeuglieferanten und -händler müssen die Informationen des Labels für die Reifen der Erstausrüstung eines Fahrzeuges ausstatten.

Reifenhändler müssen die von den Reifenherstellern zur Verfügung gestellte Labelinformation deutlich sichtbar oder als aktiv vorgezeigte Produktkennzeichnung am Point of Sale bereitstellen und auf oder mit der Rechnung an den Kunden übergeben. 

4. Welche Werte liegen der Einteilung der Klassen zu Grunde und wie werden die Messwerte ermittelt?

Durch ein fest definiertes ISO-Testverfahren wird der Rollwiderstandsbeiwert eines Reifens in Kilogramm pro Tonne (kg/t) gemessen und in folgende Rollwiderstandsklassen eingeteilt:


Auf einer zertifizierten ISO-Teststecke werden nach genauen Vorgaben die Bremsleistungen des Reifens bei einer Gefahrenbremsung von 80 auf 0 km/h durchgeführt. Die so erhaltenen Werte werden in folgende Nasshaftungsklassen eingeteilt


Durch ein fest definiertes ISO-Testverfahren wird das externe Rollgeräusch gemessen und die erhaltenen Werte in folgende Rollgeräuschklassen eingeteilt

5. Welchen Einfluss hat der Rollwiderstand auf den Kraftstoffverbrauch?

20 bis 30 Prozent des Kraftstoffverbrauchs von Fahrzeugen entfallen auf die Reifen, vor allem zur Überwindung des Rollwiderstandes. Eine Verringerung des Rollwiderstands von Reifen kann daher den Kraftstoffverbrauch des Fahrzeugs deutlich verringern und zur Energieeffizienz im Straßenverkehr und zur Verringerung der Schadstoffemissionen beitragen.

6. Was ist der Unterschied zwischen Grenzwert und Label?

Reifen unterliegen nach der Regulierung 661/2009 einem Zulassungsgrenzwert. Wird dieser Wert nicht eingehalten, dürfen die Reifen nicht auf dem europäischen Markt verkauft werden. Darüber hinaus bestehen zwischen den unterschiedlichen Reifen aber noch deutliche Unterschiede. Durch das Label werden diese Unterschiede für den Verbraucher deutlich gemacht, damit er eine fundiertere Kaufentscheidung treffen kann.

Diese Transparenz führt erfahrungsgemäß zu einer deutlichen Verbesserung der Produkte in den angegebenen Größen. 

7. Wie wird die Einhaltung der Verordnung zur Reifenkennzeichnung kontrolliert?

Die Umsetzung der Marktüberwachung des Reifenlabels in nationales Recht erfolgte durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG).

Die Kontrolle des Labels liegt im Verantwortungsbereich der Bundesländer und besteht aus zwei Ebenen - der Überprüfung der formalen Anforderungen hinsichtlich der korrekten Anbringung des Labels sowie der inhaltlichen Kontrolle der Herstellerangaben durch eine Überprüfung der Produkteigenschaften.

Durch das neue Gesetz sind die Bundesländer verpflichtet Programme zur Marktüberwachung zu erstellen, in denen  Kontrollen mit Hilfe von Stichproben geplant sein müssen. Diese Kontrollen bestehen sowohl aus der Kontrolle vor Ort, ob das Label korrekt angebracht wurde, als auch aus Labormessungen um die Angaben des Labels zu kontrollieren. Über die Ergebnisse besteht eine jährlich Berichtspflicht. Auf Bundesebene ist für die Koordination und Überprüfung einer funktionierenden Marktüberwachung der Länder das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig.